Einfache, transparente Preise

Keine Mindestlaufzeit. Jederzeit kündbar. Alle Pläne enthalten 24 EU-Sprachen.

Gesetzliche Anforderungen

Braucht Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem?

Seit dem 2. Juli 2023 sind in Deutschland alle Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereitzustellen. Das HinSchG setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um.

Schwellenwert
50 Beschäftigte
Sanktionen
Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß. Geschäftsleitung haftet persönlich bei Aufsichtsversagen.

Basic

9/Monat
  • Bis zu 1.000 Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • E-Mail-Support
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Beliebteste

Standard

29/Monat
  • Bis zu 5.000 Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • Priorisierter Support
  • Eigenes Branding
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Premium

89/Monat
  • Unbegrenzte Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • 24/7-Support
  • SSO-Integration
  • Dedizierter Ansprechpartner
  • SLA-Garantie
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Konform mit

HinSchG

BGBl. 2023 I

EU-Richtlinie 2019/1937

Whistleblower-Richtlinie

DSGVO

EU 2016/679

NIS 2

EU 2022/2555

ISO 27001

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Bereit, das HinSchG zu erfüllen?

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