NIS 2 · DSGVO · Hinweisgeberschutzgesetz

Sichere, anonyme Hinweisgeberplattform für deutsche Unternehmen

Erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und die EU-Whistleblower-Richtlinie in wenigen Minuten. Ende-zu-Ende-verschlüsselt, in 24 Sprachen, vollständig in der EU gehostet.

Ende-zu-Ende verschlüsselt
DSGVO-konform
24 EU-Sprachen
EU-gehostet

Gesetzliche Anforderungen

Braucht Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem?

Seit dem 2. Juli 2023 sind in Deutschland alle Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereitzustellen. Das HinSchG setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um.

Schwellenwert
50 Beschäftigte
Frist
In Kraft seit 2. Juli 2023 (50–249 Beschäftigte seit 17. Dezember 2023)
Sanktionen
Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß. Geschäftsleitung haftet persönlich bei Aufsichtsversagen.

Was das HinSchG vorschreibt

  • Ein interner Meldekanal mit garantierter Vertraulichkeit
  • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung über Folgemaßnahmen innerhalb von 3 Monaten
  • Schutz vor Repressalien für Hinweisgeber und ihr Umfeld
  • Dokumentation und Fallführung DSGVO-konform
  • Externer Meldeweg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder andere zuständige Behörden

So funktioniert es

Drei Schritte vom Hinweis bis zur Erledigung — ohne die Identität des Hinweisgebers preiszugeben

1

1. Anonyme Meldung

Verschlüsseltes Formular rund um die Uhr in 24 EU-Sprachen verfügbar. Keine personenbezogenen Daten erforderlich. Anhänge zulässig (PDF, Dokumente, Bilder).

2

2. Sichere Bearbeitung

Berechtigte Compliance-Beauftragte empfangen, kategorisieren und kommunizieren über einen verschlüsselten Zwei-Wege-Chat — ohne die Identität des Hinweisgebers zu kennen.

3

3. Vollständige Dokumentation

Automatische Protokollierung, Statistik und unveränderliche Audit-Kette — erfüllt die Dokumentationspflichten des HinSchG und der NIS 2.

Alles, was Sie für die Compliance brauchen

Professionelle Hinweisgeberplattform — sofort einsatzbereit

Anonyme Zwei-Wege-Kommunikation

Verschlüsselter Dialog mit dem Hinweisgeber, ohne dessen Identität zu offenbaren — erfüllt die Rückmeldepflicht des HinSchG.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

AES-256-GCM verschlüsselt jedes Byte. Zero-Knowledge-Architektur — auch wir können Inhalte nicht lesen.

24 EU-Sprachen inklusive

Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch und 20 weitere. Hinweisgeber wählt Sprache, Sie empfangen in Ihrer.

DSGVO-Automatik

Datenminimierung, Aufbewahrungsfristen, Einwilligungsnachweis und Löschpflicht — eingebaut statt nachgerüstet.

Audit-Log

Unveränderliches, zeitgestempeltes Protokoll jedes Vorgangs — Pflicht für die Dokumentation gegenüber Aufsichtsbehörden.

EU-gehostet, EU-eigentum

Alle Daten verbleiben in der EU. Keine US-Cloud-Anbieter, keine FISA-Risiken, keine Cloud-Act-Exposition.

🇪🇺

Echte EU-Souveränität

Nach Schrems II und dem EU AI Act ist EU-Datenresidenz keine Präferenz mehr — sie ist Pflicht. Whistlechannel wird in Schweden und Deutschland gehostet, gehört einem EU-Unternehmen und Ihre Daten verlassen die EU niemals.

  • Server in Stockholm und Frankfurt — keine US-Regionen
  • Keine Auftragsverarbeiter außerhalb der EU/EWR
  • Standardvertragsklauseln entbehrlich — wir benötigen sie nicht
  • Quellcode-Einsicht für Enterprise-Kunden möglich

Konform mit

HinSchG
BGBl. 2023 I
EU-Richtlinie 2019/1937
Whistleblower-Richtlinie
DSGVO
EU 2016/679
NIS 2
EU 2022/2555
ISO 27001
Aligned

Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen ein Hinweisgebersystem?
Ja, wenn Sie 50 oder mehr Beschäftigte haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland. Unternehmen im Finanzsektor sind unabhängig von der Größe verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Meldung?
Die interne Meldung erfolgt an den Meldekanal des Arbeitgebers — das stellt Whistlechannel bereit. Die externe Meldung geht an Behörden wie das BfJ oder die BaFin. Das HinSchG verlangt beide Wege; der Hinweisgeber wählt frei.
Wie wird Anonymität gewährleistet?
Wir protokollieren keine IP-Adressen, nutzen Zero-Knowledge-Verschlüsselung und der Zwei-Wege-Chat läuft über pseudonyme Kanäle. Hinweisgeber können vollständig anonym bleiben.
Was kostet das?
Ab 9 €/Monat für bis zu 1.000 Beschäftigte. Standard 29 €/Monat für 5.000. Premium 89 €/Monat unbegrenzt. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit.
Wie lange dauert die Einführung?
Etwa 10 Minuten. Konto erstellen, Kategorien und Sprachen anpassen, Meldelink an die Belegschaft kommunizieren. Keine IT-Installation — reines SaaS.
Wo werden die Daten gespeichert?
In der EU — vorrangig in Rechenzentren in Schweden und Deutschland. Wir nutzen keine US-Cloud-Anbieter, daher keine Cloud-Act- oder FISA-702-Exposition.

Einfache, transparente Preise

Keine Mindestlaufzeit. Jederzeit kündbar. Alle Pläne enthalten 24 EU-Sprachen.

Basic

9/Monat
  • Bis zu 1.000 Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • E-Mail-Support
Kostenlos starten
Beliebteste

Standard

29/Monat
  • Bis zu 5.000 Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • Priorisierter Support
  • Eigenes Branding
Kostenlos starten

Premium

89/Monat
  • Unbegrenzte Beschäftigte
  • Unbegrenzte Meldungen
  • 24 EU-Sprachen
  • 24/7-Support
  • SSO-Integration
  • Dedizierter Ansprechpartner
  • SLA-Garantie
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Bereit, das HinSchG zu erfüllen?

Innerhalb von Minuten startklar. Keine Installation, keine Mindestlaufzeit, keine Kreditkarte für die Testphase.