Gesetzliche Anforderungen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit dem 2. Juli 2023 sind in Deutschland alle Arbeitgeber mit mindestens 50 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, einen internen Meldekanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bereitzustellen. Das HinSchG setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 in deutsches Recht um.

Schwellenwert
50 Beschäftigte
Frist
In Kraft seit 2. Juli 2023 (50–249 Beschäftigte seit 17. Dezember 2023)
Sanktionen
Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß. Geschäftsleitung haftet persönlich bei Aufsichtsversagen.

Was das HinSchG vorschreibt

  • Ein interner Meldekanal mit garantierter Vertraulichkeit
  • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung über Folgemaßnahmen innerhalb von 3 Monaten
  • Schutz vor Repressalien für Hinweisgeber und ihr Umfeld
  • Dokumentation und Fallführung DSGVO-konform
  • Externer Meldeweg an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder andere zuständige Behörden

Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen ein Hinweisgebersystem?
Ja, wenn Sie 50 oder mehr Beschäftigte haben. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland. Unternehmen im Finanzsektor sind unabhängig von der Größe verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen interner und externer Meldung?
Die interne Meldung erfolgt an den Meldekanal des Arbeitgebers — das stellt Whistlechannel bereit. Die externe Meldung geht an Behörden wie das BfJ oder die BaFin. Das HinSchG verlangt beide Wege; der Hinweisgeber wählt frei.
Wie wird Anonymität gewährleistet?
Wir protokollieren keine IP-Adressen, nutzen Zero-Knowledge-Verschlüsselung und der Zwei-Wege-Chat läuft über pseudonyme Kanäle. Hinweisgeber können vollständig anonym bleiben.
Was kostet das?
Ab 9 €/Monat für bis zu 1.000 Beschäftigte. Standard 29 €/Monat für 5.000. Premium 89 €/Monat unbegrenzt. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit.
Wie lange dauert die Einführung?
Etwa 10 Minuten. Konto erstellen, Kategorien und Sprachen anpassen, Meldelink an die Belegschaft kommunizieren. Keine IT-Installation — reines SaaS.
Wo werden die Daten gespeichert?
In der EU — vorrangig in Rechenzentren in Schweden und Deutschland. Wir nutzen keine US-Cloud-Anbieter, daher keine Cloud-Act- oder FISA-702-Exposition.

Bereit, das HinSchG zu erfüllen?

Innerhalb von Minuten startklar. Keine Installation, keine Mindestlaufzeit, keine Kreditkarte für die Testphase.